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INTERNATIONALER SCHUTZ DER DATENBASEN.
 


Die auf den Websiten vorgestellten Datenbasen www.paquebot-normandie.net und der ist www.ss-normandie.com, sind das Ergebnis zahlreicher Investitions- und Forschungsjahre aller Ordnungen. Sie sind durch das französische Gesetz über den Schutz der Rechte der Autoren und der Erzeuger von Datenbasen geschützt, so wie, durch den Kode des geistigen Eigentums bestimmt.
DIESER SCHUTZ IST INTERNATIONAL.

Philippe Socquin-Brillan ist der einzige Autor der Datenbasen, die Websiten www.paquebot-normandie.net und der ist
www.ss-normandie.com, zusammenstellen. Er ist daher ebenfalls der einzige Herausgeber und ein Erzeuger.

Jedes Ziehen, eine Reproduktion und eine Wiederverwendung - die Elemente der durch diese Websiten gegebenen Gründungen sogar partiell ist, sind seiner Genehmigung unterworfen.

GENEHMIGUNG NICHT UNTERWORFENE BENUTZUNGEN

1 ° - Jede moralische oder körperliche Person kann benutzen und das System von Einkauf zitieren, das vom Autor geschaffen ist, sobald sie aus der Quelle deutliche Erwähnung und namens die www.paquebot-normandie.net oder www.ss-normandie.com Website macht.

2 ° - Jede natürliche Person kann herausnehmen, reproduzieren und Elemente der Datenbasen wiederbenutzen, die zum Autor zu privaten und persönlichen Zwecken gehören. Nur in diesem Fall, mit Ausnahme jeder geschriebenen oder elektronischen Ausgabe in welcher Form auch immer.

3 ° - Das Ziehen, die Reproduktion und die Wiederverwendung von Elementen der Datenbasen zu pädagogischen Zwecken. Die Illustration im Rahmen des Unterrichtes und der Suche, mit Ausnahme jeder Unterhaltungs- und Spieltätigkeit, und sobald das Publikum, an das sich dieses Ziehen und diese Wiederverwendung wenden, in der Mehrheit aus den Schülern, aus den Studenten, aus den Lehrern oder aus den direkt betroffenen Forscher zusammengestellt ist.

Die Quelle und der Name der Website, der ist www.paquebot-normandie.net oder ist www.ss-normandie.com, sollen auf deutliche Weise zitiert sein.

GENEHMIGUNG UNTERWORFENE BENUTZUNGEN

Auf allgemeine Weise ist eine geschriebene Genehmigung des Autors für jedes Ziehen, eine Wiederverwendung oder eine Reproduktion - sogar partiell außerhalb der im vorigen Absatz vorhergesehenen Fälle "Benutzung, der Genehmigung nicht unterworfen, obligatorisch ".

Besonders in den folgenden Fällen:

1 ° - Jedes Ziehen, eine Wiederverwendung oder eine Reproduktion - die in welcher Form auch immer sogar partiell, geschrieben ist, entweder Elektronik von Elementen der Datenbasen zu Zwecken von Information oder von Ausnutzung, kommerzieller selbst auf den erzieherischen, pädagogischen Gebieten oder von der Suche im allgemeinen.

 

2 ° - Jedes Ziehen, eine Wiederverwendung oder eine Reproduktion - die in welcher Form auch immer sogar partiell ist, zu Unterhaltungs- und Spielzwecken, besonders auf dem Gebiet der Spiele, und besonders der elektronischen Spiele.

 

3 ° - Die Schaffung von Datenbasen oder von Werken jeder Arten, die von den Datenbasen des Autors abgeleitet sind.

 

4 ° - Die öffentliche Vorstellung der Ganzheit oder sogar des Seite von den Datenbasen, mit welcher Methode auch immer.

 
GENEHMIGUNGSANFRAGE

Um jedes Risiko zu vermeiden, Reichweite in den Rechten des Erzeugers der Datenbasen zu tragen(bringen), ist er vor jeder Benutzung in einem des Privatlebens äußerlichen Angestellten empfohlen, eine Genehmigungsanfrage via das "Kontaktformular" zu machen oder mit ihm direkt von mail kontaktierend: contact@paquebot-normandie.net.

 
Diese Anfrage wird klar und auf sehr genaue Weise formuliert sein sollen. Sie wird die folgenden Elemente umfassen sollen:

  

1 ° - Der Name, die Adresse und der Beruf des Empfängers der Genehmigung, wenn es sich um eine natürliche Person handelt.

     - Der Name, die Adresse, die grundlegende Tätigkeit und die Nummer von SIRET, wenn es sich um eine französische Gesellschaft (oder das Äquivalent des SIRET für eine ausländische Gesellschaft) handelt.

 

2 ° - Die Beschreibung präzisiert des betroffenen Projektes, ihr Zusammenhang und der Dauer der Verbreitung der betroffenen Elemente.

 

3 ° - Die Beschreibung präzisiert eine oder einige Unterstützungen von Ausgabe, wo die Elemente der Datenbasen aufgenommen sein werden.


4 ° - Die ausführliche Liste der Verweise der Elemente, die den Gegenstand der Wiederverwendungs-, Vervielfältigungs- und Fördergenehmigung ist.
 

Um die Anfrage zu schätzen, wird der Autor dazu gebracht sein können, nach anderen Genauigkeiten um dem Kläger(Antragsteller) zu bitten, ohne daß er sich zu rechtfertigen hat.
 

Der Empfänger der Genehmigung wird sich an die Anweisungen des Autors für die Benutzung der Elemente seiner Datenbasen halten sollen. Eine Kopie in doppelter Ausfertigung des endgültigen Projektes wird ihm für Bestätigung und Genehmigung eingereicht sein. Eine dieser Kopien wird seine Eigenschaft bleiben. Er wird ihn für die Beförderung seiner Datenbasen jederzeit und einiger Weise benutzen können, daß er wünschen wird, ohne finanzieller Kompensation zu geben zu haben. Der Autor dieser Kopie wird ihm daher explizit die während seiner Anfrage geschriebene Genehmigung geben.


Im Fall des Handelsunternehmens einer oder mehrerer Datenbasen, oder Elemente von einer oder von mehreren Datenbasen, wenn der Autor schätzt, daß das Projekt, das ihm vorgestellt ist, eine Bedeutung verkleidet, so wie seine Arbeit einen Mehrwert für das Projekt, oder für jeden anderen Grund darstellt, wegen dessen er sich wird nicht zu rechtfertigen haben, er wird nach einer finanziellen Kompensation fragen können.

Etwa ist der Genehmigungstyp, der Autor behält die totale Kontrolle des Gebrauches, die aus seinen Datenbasen gemacht ist.

Wenn der Empfänger einer Genehmigung keine Anweisungen des Autors achtet, oder wenn ein Gebrauch, der mißbräuchlich oder von jedem Element der Datenbasen abgewendet ist, vom Autor festgestellt ist, wird dieser gefragt die direkte Schrumpfung der abgewendeten oder schlecht benutzten Elemente können. Jedes zwingende Maß wird und überall zur Welt, vom Autor oder seinen Anspruchsberechtigten jederzeit hineingezogen sein können, damit seine Anweisungen geachtet sind. Die eventuellen sich von diesem Gang ausgesetzten Kosten werden vom Empfänger der Genehmigung vertragen sein.

Im Falle des Rechtsstreites die Gerichte des Wohnortes des Autors, oder notfalls diejenigen werden die nächsten an seinem Wohnsitz allein kompetent sein.



DURCH DEN KODE VORHERGESEHENE STRAFMAßNAHMEN DAHER INTELLEKTUELLER SCHUTZ

Artikel L343-4 des Kodes des Intellektuellen Schutzes.
Durch Gesetz n°2007-1544 vom 29. Oktober 2007 geändert - Art 39 JORF 30. Oktober 2007

Die Tatsache ist für drei Verhaftungsjahre und für 300 000 Euros von Geldstrafe bestraft, Reichweite in den Rechten des Erzeugers einer Datenbasis zu tragen, so wie im Artikel L bestimme. 342-1 des Kodes des Intellektuellen Schutzes. Als das Delikt im organisierten Streifen begangen gewesen ist, sind die Mühen(Strafen) in fünf Verhaftungsjahren und in 500 000 Euros von Geldstrafe getragen.





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